CDU Kreisverband Jerichower Land
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16.10.2015, 11:56 Uhr | Gerd Mangelsdorf
Stellungnahme der Fraktion zu den Grundsätzen des Abfallentsorgungssystems ab 2017
Einsatz eines Identsystems sowohl für die Restmülltonnen als auch für die Bio-Tonnen
(Sollte die Bio-Tonne nicht identifizierbar sein, besteht die große Gefahr, dass diese Tonnen ebenfalls für die Restmüllentsorgung genutzt wird, Kontrollen belegen dies schon jetzt.)
  • Außerdem lässt sich nicht nachweisen, wie oft die Tonne geleert wurde und ob sie systemgerecht befüllt ist.                                                                                
  • Mindest-Entleerungsvolumen 5 Liter pro Woche und Person, 3Liter pro Person und Woche ist zu gering und führt zur Fehlentsorgung
  • 4 Wertstoffhöfe werden als ausreichend erachtet, wobei noch zu klären ist, welche Leistungen vorgehalten werden. Die Öffnungszeiten sind entsprechend den Erfahrungswerten bürgerfreundlich zu gestalten.
  • Die Anzahl der Grünschnittplätze ist möglichst auf dem jetzigen Stand zu halten. Der Bedarf und die Nutzung ist nach einem Probezeitraum neu zu bewerten und gegebenen Falls anzupassen. Außerdem ist zu prüfen, ob diese Grünschnittsammelplätze als Kleinannahmestellen für bestimmte Sondermüllfraktionen (Mini-Wertstoffhof) bei Bedarf genutzt werden könnten. Die Abgabe von Grünschnitt auf diesen Plätzen soll kostenpflichtig für alle möglich sein.
  • Die Fraktion lehnt die Einführung von Kunststoff-Säcken zur Müllentsorgung ab.
  • Die Fraktion fordert eine eindeutige Festlegung zur Übernahme der Kosten für die Betreibung der Grünschnittsammelplätze in Absprache und Vereinbarungen mit den Gemeinden.
  • Zur Auftragsvergabe: Der Fraktion ist es wichtig, dass die Entsorgungsanlagen der Abfallbeseitigung im Landkreis liegen, damit die Gewerbesteuern im Landkreis verbleiben.
  • Die Vergabe der Leistungen muss an den „wirtschaftlichsten“ Anbieter erfolgen, nicht unbedingt an den „billigsten“ Anbieter. Das Vergabegesetz von SA gilt für alle Anbieter, einschließlich der AJL, zu bedenken ist jedoch, dass der Betrieb zu 51% im Besitz des Landkreises ist.
  • Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass sich die Technik auf dem neuesten Stand der Technik befindet.